Die eVB ist ein Zulassungsnachweis

§ 49 FZV regelt den Versicherungsnachweis. Die Versicherungsbestätigung wird grundsätzlich elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt oder zum Abruf bereitgehalten. Die Nummer verbindet Ihren Vorgang mit diesen Daten. Sie ist kein vollständiger Ersatz für Versicherungsschein und Bedingungen.

Teilen Sie dem Versicherer mit, ob es um Erstzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel, Saisonkennzeichen oder eine andere Kennzeichenart geht. Eine eVB kann für einen bestimmten Zweck oder Zeitraum ausgestellt sein.

Halter und Versicherungsnehmer sauber benennen

Halter und Versicherungsnehmer können je nach Tarif und Annahmeregeln unterschiedliche Personen sein. Diese Konstellation muss im Antrag wahrheitsgemäß angegeben werden. Auch regelmäßige Fahrer gehören in den vereinbarten Fahrerkreis.

Nach der Zulassung den Vertrag prüfen

Kontrollieren Sie Versicherungsschein, Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Versicherungsbeginn, Schutzstufe und vereinbarte Tarifmerkmale. Melden Sie Abweichungen direkt. Für Kaskoschutz kann ein anderer Beginn gelten als für die vorläufige Haftpflichtdeckung.

Bewahren Sie eVB, Zulassungsunterlagen und Versicherungsschein zusammen auf, bis alle Daten bestätigt sind.

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