Den tatsächlichen Ablauf ermitteln
Viele Kfz-Verträge laufen ein Jahr, aber nicht jeder endet am 31. Dezember. § 11 VVG setzt Grenzen für Verlängerung und Kündigungsfristen. Entscheidend bleiben die Angaben im eigenen Vertrag. Prüfen Sie den letzten Versicherungsschein und die jüngste Beitragsmitteilung.
Eine Kündigung sollte so rechtzeitig zugehen, dass es keinen Streit über die Frist gibt. Bewahren Sie Versand- oder Übermittlungsnachweis und Bestätigung auf.
Besondere Kündigungsrechte getrennt prüfen
§ 40 VVG regelt ein Kündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel, wenn sich der Schutz nicht entsprechend erweitert. Nach einem Versicherungsfall können weitere Regeln aus dem VVG und dem Vertrag gelten. Anlass, Frist und Wirkung unterscheiden sich. Eine allgemeine Aussage ersetzt hier nicht die Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuen Schutz vor dem Ende bestätigen
Beenden Sie den alten Vertrag nicht auf Basis einer unverbindlichen Berechnung. Der neue Versicherer muss den Antrag annehmen und den Beginn bestätigen. Bei einem zugelassenen Fahrzeug darf die gesetzlich nötige Haftpflicht nicht unterbrochen werden.
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